Feuer-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit?
26.05.2011 - Wenn der Versicherungsnehmer (VN) eine Firma beauftragt hat, den Schornstein auf Sicherheit zu überprüfen, diese aber nicht gekommen ist, hat der VN seine Sorgfaltspflicht in der Regel beachtet.
Der Einwand des Versicherers wegen grober Fahrlässigkeit setzt die Unterlassung oder Verletzung einer obliegenden Sorgfaltspflicht voraus. Dies lag hier nicht vor, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Quelle: versicherungsmagazin.de
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Nadine Schirok e.K. Grünauer Str. 201-209
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