Feuerversicherung: Vorschriften nicht beachtet, grob fahrlässig?
14.03.2013 - Wenn der Versicherungsnehmer (VN) eine Firma (beispielsweise denSchornsteinfeger) beauftragt hat, den Schornstein o.ä. auf Sicherheit zu überprüfen, diese jedoch nicht kam, hat der VN seine Sorgfaltspflicht in der Regel beachtet.
Der Einwand des Versicherers wegen grober Fahrlässigkeit setzt die Unterlassung oder Verletzung einer obliegenden Sorgfaltspflicht voraus.
Dies war nicht gegeben , entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Quelle:versicherungsmagazin.de
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