Kfz-Kasko: Schäden zwischen Anhänger und Zugmaschine ausgeschlossen?
16.10.2012 - Ist bedingungsgemäß eine Auschlussklausel vereinbart, dass Schäden zwischen Anhänger und Zugmaschine ohne Einwirkung von außennicht versichert sind, ist eine derartige Vereinbarung rechtswirksam.
Entsteht ein Schaden jedoch durch eine notfallmäßge Vollbremsung, weil ein am Straßenrand befindliches anderes Fahrzeug plötzlich anfährt, so ist dieser Schaden zwar nicht über den oben genannten Ausschluss zu regulieren, jedoch hat der Versicherungsnehmer das Recht auf Kostenersatz im Rahmen der §§ 83 und 90 VVG, denn durch sein Bremsmanöver hat er einen größeren Schaden vermieden - Rettungskosten.
Das Landesgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Versicherer zur Erstattung der entstandenen Kosten an den Versicherungsnehmer.
Quelle:versicherungsmagazin.de
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