KFZ-Versicherung: Falsche Angaben des VN in der Schadensanzeige (OLG Saarbrücken)
22.01.2013 - Grundsätzlich hat der VN die Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben bei der Schadensanzeige zu machen und gegebenenfalls auch zumutbare Erkundigungen über ihm nicht genau bekannte Tatsachen einzuholen.
Vorschäden wurden in der Schadensanzeige einfach verneint, ohne den Sohn, der kontinuierlich mit dem PKW fuhr, nach solchen zu fragen. Dies stellt nach Ansicht des Gerichts eine bedingt vorsätzliche Verletzung der Auskunftsobliegenheit dar.
Das OLG wies die Klage des VN wegen Leistungsverweigerung ab!
Quelle:versicherungsmagazin.de
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