Lebensversicherung: Bezugsrechtsänderung bei Insolvenz
05.11.2013 - Wenn in einem Lebensversicherungsvertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht für die Ehefrau eines Versicherungsnehmers (VN) bereits vier Jahre vor Eintritt der Insolvenz verankert wurde, so ist dieses Bezugsrecht gültig.
In einem späteren Insolvenzverfahren wollte ein Insolvenzverwalter dieses unwiderrufliche Bezugsrecht anfechten, um an die Geldbeträge nach dem Tod des VN zu kommen. Das Gericht stellte klar, dass nach Einräumung des Bezugsrechts die Insolvenz kein Recht zur Änderung gibt. Es sei denn, das Bezugsrecht wäre vorsätzlich im Hinblick auf eine bevorstehende Insolvenz verankert worden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte klare Anforderungen an die Rechte des Insolvenzverwalters!
Quelle: versicherungsmagazin.de
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