Teilkasko: Beschädigung nach Diebstahlversuch
12.06.2012 - Beschädigen Dritte nach einem missglückten Diebstahlversuch das versicherte Kfz, sind diese Beschädigungen bei den Teilkasko-Bedingungen nicht mitversichert.
Dies ergibt sich aus der Formulierung der Vollkasko-Bedingungen, in denen "darüber hinaus" mut- und böswillige Beschädigungen Dritter ausdrücklich als ersatzpflichtig anerkannt werden.
Der Bundesgerichtshof lehnte die Klage des Versicherungsnehmers ab.
Quelle: versicherungsmagazin.de
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Nadine Schirok e.K. Grünauer Str. 201-209
12557 Berlin
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E-Mail: info@lausitzer-versicherungskontor.de
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